Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Geltungsbereich
- Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Vereinbarungsgeber SALES CIRCLE LLP, 32 Kinburn Street, GB-SE16 DW LONDON, UK – nachstehend „VG“ genannt – und dem Vereinbarungsnehmer – nachstehend „VN“ genannt.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des VN werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der VG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Grammatikalische Formen sind wertungsfrei.
- Die Programme und Dienstleistungen des VG richten sich ausschließlich an Personen, die ein eigenes selbstständiges oder unternehmerisches Einkommen aufbauen wollen. Sofern der VN im Einzelfall als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln sollte, gelten zusätzlich die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
- 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
- Der Umfang der vom VG geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des VG, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien.
- Der VG erbringt Dienstleistungen (z.B. Online-Beratung), insbesondere im Bereich unternehmerischer Fähigkeiten wie Marketing. Des Weiteren bietet der VG weitere freiwillige kostenpflichtige Dienstleistungen an, wie zum Beispiel Live-Veranstaltungen, Seminare und Workshops.
- Die Leistungen des VG stellen keinen Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dar. Ziel der Zusammenarbeit ist es, dass der VN unterstützt wird, eine Online-Einkommensquelle aufzubauen, nicht jedoch, sich lediglich Wissen anzueignen, selbst wenn dies aus der Zusammenarbeit resultiert. Deswegen ist auch keine Lernerfolgskontrolle seitens des VG geschuldet. Es ist ausschließlich in der Verantwortung des VN, das Programm zu nutzen und dessen Inhalte umzusetzen. Die Möglichkeit, mit dem VG zu korrespondieren und Rückfragen zu stellen, führt nicht zu einem Anspruch des VN gegen den VG, dass dieser einen etwaigen Lernfortschritt des VN überwacht.
- Insbesondere findet keine planmäßige oder regelmäßige Lern- oder Erfolgskontrolle, keine Verpflichtung zur Einsendung von Aufgaben und keine individuelle Studienbetreuung mit Abgabefristen statt. Soweit einzelne Bestandteile synchron erfolgen (beispielsweise Live-Calls), handelt es sich dabei um freiwillige Gruppen-Q&A-Formate zur Beratung und Orientierung; sie stellen keinen prüfungs- oder abschlussbezogenen Unterricht dar.
- Der VG kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Eine höchstpersönliche Leistungserbringung ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
- Der VG verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder Ergebnisses. Ein wirtschaftlicher oder persönlicher Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Der VG garantiert insbesondere nicht, dass der VN ein bestimmtes Einkommen, Reichweite oder Geschäftsergebnis erzielt. Vielmehr erhalten die VN Anleitungen, Handlungsimpulse, Inspiration und sonstige Hinweise, die sie in die Lage versetzen, ihre Ziele aus eigener Kraft zu erreichen. Ebenso trägt der VN die Verantwortung für sämtliche Handlungen selbst, die er im Zuge des Coachings oder außerhalb dessen durchführt, auch wenn ihn das Coaching dazu motiviert hat.
- 3 Vertragsschluss
- Allgemein beschriebene und beworbene Dienstleistungen des VG sind kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
- Der Vertrag zwischen dem VG und dem VN kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden. Der VN willigt ein, dass der VG das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
- Der Vertrag kommt auch zustande, wenn der VN ein vom VG dem VN per E-Mail oder Messenger übersandtes Angebot annimmt, etwa in Textform.
- Sofern der VN ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den VG zustande, indem der VG dem VN eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für einen vom VG bereitgestellten Mitgliederbereich übersendet.
- 4 Vergütung
- Die Höhe der vom VN geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des VG angegeben.
- Sofern der VN die angebotene Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt, wie zum Beispiel durch Nichterscheinen in Videocalls oder bei Beratungsterminen, bleibt der Vergütungsanspruch des VG gleichwohl bestehen. Dies gilt auch, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der VN nicht zur Teilnahme fähig ist, weil er nicht über eine durchschnittliche psychische und physische Belastbarkeit verfügt.
- Mehrere VN desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
- Der VG hat seinen Sitz im Vereinigten Königreich. Eine Umsatzsteuer wird nur erhoben, wenn dies nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesetzlich vorgeschrieben ist. In allen anderen Fällen erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer.
- 5 Zahlung, Rechnung
- Die Zahlung erfolgt über die vom VN gewählte Zahlungsart. Der VG kann einzelne Zahlungsmethoden im Einzelfall ausschließen.
- Auch ohne Abtretung kann die Zahlung über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der VN nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein Formular wird dem VN bei Wahl dieser Zahlart überlassen.
- Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort mit Vertragsschluss fällig. Bei der Zahlungsart Rechnung beträgt die Zahlungsfrist 7 Tage ab Erhalt der Rechnung.
- Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom VN unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Zahlungsdienstleister ist der VN verpflichtet, dem VG Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters zu leisten, die dem VN vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den VN kein Verschulden trifft.
- Bei Nichtzahlung sind auch ohne gesonderte Mahnung ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu entrichten.
- Ist eine Ratenzahlung vereinbart, so ist der VG berechtigt, bei Zahlungsverzug mit mehr als 14 Tagen sämtliche Raten sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Die Zurückbehaltung von Leistungen durch den VG bis zur vollständigen Zahlung bleibt vorbehalten.
- 6 Mitwirkungspflicht des VN
- Der VN ist sich bewusst, dass es im Rahmen des Coachings von der Geschwindigkeit und Qualität der in seiner Verantwortung liegenden Umsetzung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der VN verpflichtet sich daher, die zur Verfügung gestellten Schulungsinhalte sorgfältig zu bearbeiten, an Beratungsgesprächen teilzunehmen sowie empfohlene Maßnahmen nach bestem Wissen umzusetzen. Ein unterlassener Zugriff auf Inhalte oder ausbleibende Umsetzung hat keinen Einfluss auf die Vergütungspflicht.
- Der VN sorgt ferner auch ohne besondere Aufforderung durch den VG dafür, dass dem VG alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
- Ob der VN seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der VN verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und Freigaben mitzuteilen.
- Verletzt der VN seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des VG, welche den VG an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan. Darüber hinaus ist der VG berechtigt, dem VN die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Ansprüche des VG aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
- Soweit individuelle Termine vereinbart werden, und diese abgesagt werden sollen, hat der VN dies spätestens 5 Kalendertage vor dem Termin anzukündigen. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen entfällt der Anspruch auf eine Nachholung der Leistung.
- Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der VN selbst verantwortlich.
- Die Zugangsdaten für eine gegebenenfalls vom VG bereitgestellte Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- 7 Zurückbehaltungsrecht
- Dem VG steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom VN zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu.
- Das Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem VN dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des VG unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
- 8 Haftung
- Der VG haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des VG, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der VG für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des VG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der VG, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der VN deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist auf den Wert beschränkt, der dem einfachen Wert der Lieferung entspricht.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des VG.
- Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie eine Haftung bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
- Die Haftung des VG ist der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den der VN für die jeweilige Vereinbarung gezahlt hat.
- 9 Verjährung
Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des VN gegen den VG verjähren nach zwei Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, wenn dem VG Vorsatz zur Last fällt.
- 10 Kündigung des Vertragsverhältnisses, höhere Gewalt
- Ein Auftrag mit vereinbarter fester Laufzeit endet mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit oder ein Storno des Coachings sind ausgeschlossen. Unberührt bleibt ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht, über das gesondert im nächsten Paragraphen belehrt wird. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
- Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mangels Vereinbarung mit einer Frist von vier Wochen, gekündigt wird.
- Bei Veranstaltungen entbinden unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs liegende, nicht zu vertretende Ereignisse („höhere Gewalt“) den VG von der Pflicht zur Durchführung der Veranstaltung. Gleiches gilt, wenn Umstände höherer Gewalt bei den Unterbeauftragten des VG eintreten. Höhere Gewalt liegt beispielsweise vor bei Streik oder Aussperrungen, Naturkatastrophen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Terror, Unruhen, Aufstand, Demonstrationen, Pandemie, Versagung oder Verzögerung von öffentlichen Genehmigungen oder anderer vom VG nicht zu vertretenden Umständen.
- Im Falle höherer Gewalt kann der VG vom Vertrag zurücktreten oder diesen außerordentlich kündigen, ohne dass dem VN ein Schadensersatzanspruch zusteht. Die Teilnahmegebühr erhält der VN zurück. Des Weiteren behält sich der VG vor, im Falle höherer Gewalt die Veranstaltung oder Teile der Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere bzw. vergleichbare Inhalte einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern, soweit die Änderungen für den VN unerheblich und/oder zumutbar sind.
- Sofern der VN Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Online-Anmeldung, E-Mail, Telefon) zustande kommt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das er vor Vertragsschluss in gesetzlicher Weise belehrt wird.
- Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, beginnt der VG mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der VN ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, und der VN bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
- Die Vertragslaufzeit bleibt bei Ratenzahlung bis zur vollständigen Zahlung der letzten Rate aufrechterhalten.
- 11 Widerrufsbelehrung
Sofern der VN entgegen seiner Erklärung als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt, steht ihm folgendes Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Der VN hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Abschlusses der Vereinbarung.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der VN den VG (Sales Circle LLP, 32 Kinburn Street, London SE16 6DW, E-Mail: office@salescircle.pro) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail oder Brief) über den Entschluss informieren, diese Vereinbarung zu widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der VN die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der VN diese Vereinbarung widerruft, werden dem VN alle Zahlungen, die der VG erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf beim VG eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der VG dasselbe Zahlungsmittel, das der VN bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Hat der VN verlangt, dass der VG mit der Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, so hat der VN dem VG anteilig die Vergütung zu zahlen, die dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht. Die folgende Staffelung dient der Berechnungsgrundlage bereits erbrachter Leistungen:
– Zugang zur digitalen Programmplattform: 1999 Euro
– Jeder 1:1 Call (Onboarding, Success Workshop oder Account Review): 199 Euro je Termin
– Sonstige Leistungen (z. B. Support, Gruppencalls): 99 Euro pro Stunde anteilig
Hinweis: Eine anteilige Abrechnung erfolgt ausschließlich, wenn der Widerruf erklärt wird, bevor der VG mit der Leistungserbringung begonnen hat.
Bereits erbrachte Leistungen sind in keinem Fall rückerstattungsfähig. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der VG mit der Leistungserbringung begonnen hat und der VN dem Beginn ausdrücklich zugestimmt hat.
Muster-Widerrufsformular für Verbraucher
Datum (*) Unzutreffendes streichen. |
- 12 Geistiges Eigentum
- Alle vom VG im Rahmen des Programms bzw. zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Vortrags- und Veranstaltungsunterlagen und sonstigen Medien sind geistiges Eigentum des VG. Der VN erkennt die ausschließlichen Rechte des VG an den Unterlagen an, unabhängig davon, ob die Unterlagen tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
- Der VN darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zur Umsetzung des vertraglich vereinbarten Programms verwenden. Der VN ist nicht berechtigt, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten etc. des VG zu bearbeiten, zu veröffentlichen und zu verwerten.
- Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des VG, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
- Der VN ist verpflichtet, alle von ihm im Rahmen der Programmdurchführung oder danach veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Musik und sonstige Medien, eigenverantwortlich auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für urheberrechtliche, markenrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte.
- Der VG weist darauf hin, dass im Rahmen des Coachings keine Rechtsberatung erfolgt. Die vermittelten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Motivation. Auch wenn im Programm beispielhaft Tools, Plattformen oder Mediennutzung (z. B. zur Gestaltung von Reels) gezeigt werden, übernimmt der VG keinerlei Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung solcher Inhalte durch den VN.
- Der VN bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung und Veröffentlichung seiner Inhalte auf Social Media oder anderen Plattformen.
- Die Nutzung der vom VG bereitgestellten Inhalte ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch des VN im Rahmen des jeweils vereinbarten Programms gestattet. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des VG unzulässig.
- 13 Vertraulichkeit und Geheimhaltung, Bild- und Tonaufnahmen
- Der VN bewahrt Stillschweigen über alle Tatsachen und Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass der VG ihn von dieser Verpflichtung entbindet. Dies gilt insbesondere auch für gewonnene Tatsachen und Informationen, welche in der Community sowie in Videokonferenzen sowie Seminaren von anderen VN zur Kenntnis gelangen.
- Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des VG.
- Der VN willigt unwiderruflich und unentgeltlich ein, dass der VG Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, insbesondere als Veranstaltungsteilnehmer, auch wenn sie über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen und interaktiven Medien zu nutzen, auch in den sozialen Medien und zur Eigenwerbung des VG. Zum Zwecke der Berichterstattung darf der VG Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Online- und Printmedien gestatten, Bild- und Tonaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen aufzunehmen und für die Berichterstattung zu verwenden.
- Der VN ist nicht berechtigt, Bild-, Ton- oder Videomaterial aus den Calls, Workshops oder der Community des VG ohne vorherige schriftliche Zustimmung des VG selbst aufzuzeichnen, zu speichern, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere für Mitschnitte von Videokonferenzen, Screenshots aus Calls, Chatverläufe sowie Aussagen anderer Teilnehmer.
- 14 Elektronische Kommunikation
- Die Kommunikation zwischen dem VG und dem VN kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der VN eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der VN den VG entsprechend in Textform informieren.
- Der VG ist berechtigt, dem VN Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der VN erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
- Der VG verarbeitet personenbezogene Daten des VN ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen und Hinweise zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des VG enthalten.
- 15 Abwerbeverbot
Der VN verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des jeweiligen Vertrages keine Mitarbeiter des VG sowie etwaiger Subunternehmer des VG aktiv abzuwerben oder dies zu versuchen oder versuchen zu lassen. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Abwerbeverbot behält sich der VG vor, angemessene Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- 16 Schlussbestimmungen
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses.
- Es gilt das Recht von England und Wales. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen im Land des Sitzes des Verbrauchers bleiben unberührt. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand: November 2025