Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SALES CIRCLE LLP, 32 Kinburn Street, GB-SE16 DW LONDON, UK – nachstehend „VG“ genannt – und ihren VN.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des VN werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der VG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Grammatikalische Formen sind wertungsfrei.
(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vom VG geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des VG, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien.
(2) Der VG erbringt Dienstleistungen (z.B. Online-Beratung und Coaching), insbesondere im Bereich unternehmerischer Fähigkeiten wie Marketing und Verkauf. Des Weiteren bietet der VG weitere freiwillige kostenpflichtige Dienstleistungen an, wie zum Beispiel Live-Veranstaltungen, Seminare und Workshops.
(3) Die Leistungen des VG sind kein Fernunterricht. Ziel der Zusammenarbeit ist es, dass der VN unterstützt wird, eine Online-Einkommensquelle aufzubauen, nicht jedoch, sich lediglich Wissen anzueignen, selbst wenn dies aus der Zusammenarbeit resultiert. Deswegen ist auch keine Lernerfolgskontrolle seitens des VG geschuldet. Es ist ausschließlich in der Verantwortung des VN, das Coaching zu nutzen und dessen Inhalte umzusetzen. Die Möglichkeit, mit dem VG zu korrespondieren und Rückfragen zu stellen, führt nicht zu einem Anspruch des VN gegen den VG, dass dieser einen etwaigen Lernfortschritt des VN überwacht.
(4) Der VG kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Eine höchstpersönliche Leistungserbringung ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
(5) Der VG verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder Ergebnisses. Ein wirtschaftlicher oder persönlicher Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Der VG garantiert insbesondere nicht, dass der VN ein bestimmtes Einkommen, Reichweite oder Geschäftsergebnis erzielt. Vielmehr erhalten die VN Anleitungen, Handlungsimpulse, Inspiration und sonstige Hinweise, die sie in die Lage versetzen, ihre Ziele aus eigener Kraft zu erreichen. Ebenso trägt der VN die Verantwortung für sämtliche Handlungen selbst, die er im Zuge des Coachings oder außerhalb dessen durchführt, auch wenn ihn das Coaching dazu motiviert hat.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemein beschriebene und beworbene Dienstleistungen des VG sind kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(2) Der Vertrag zwischen dem VG und dem VN kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden. Der VN willigt ein, dass der VG das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
(3) Der Vertrag kommt auch zustande, wenn der VN ein vom VG dem VN per E-Mail oder Messenger übersandtes Angebot annimmt, etwa in Textform.
(4) Sofern der VN ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den VG zustande, indem diese dem VN eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom VG bereitgestelltes Mitgliederbereich übersendet.
§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der vom VN geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des VG angegeben.
(2) Sofern der VN die angebotene Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt, wie zum Beispiel durch Nichterscheinen in Videocalls oder bei Beratungsterminen, bleibt der Vergütungsanspruch des VG gleichwohl bestehen. Dies gilt auch, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der VN nicht zur Teilnahme fähig ist, weil er nicht über eine durchschnittliche psychische und physische Belastbarkeit verfügt.
(3) Mehrere VN desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 5 Zahlung, Rechnung
(1) Die Zahlung erfolgt über die vom VN gewählte Zahlungsart. Der VG kann einzelne Zahlungsmethoden im Einzelfall ausschließen.
(2) Auch ohne Abtretung kann die Zahlung über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der VN nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein Formular wird dem VN bei Wahl dieser Zahlart überlassen.
(3) Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort mit Vertragsschluss fällig. Bei der Zahlungsart Rechnung beträgt die Zahlungsfrist 7 Tage ab Erhalt der Rechnung.
(4) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom VN unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen VG der Zahlungsart ist der VN verpflichtet, dem VG Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsart VG zu leisten, die dem VN vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den VN kein Verschulden trifft.
(5) Bei Nichtzahlung sind auch ohne gesonderte Mahnung ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu entrichten.
(6) Ist eine Ratenzahlung vereinbart, so ist der VG berechtigt, bei Zahlungsverzug mit mehr als 14 Tagen sämtliche Raten sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Die Zurückbehaltung von Leistungen durch den VG bis zur vollständigen Zahlung bleibt vorbehalten.
§ 6 Mitwirkungspflicht des VN
(1) Der VN ist sich bewusst, dass es im Rahmen des Coachings von der Geschwindigkeit und Qualität der in seiner Verantwortung liegenden Umsetzung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der VN verpflichtet sich daher, die zur Verfügung gestellten Schulungsinhalte sorgfältig zu bearbeiten, an Beratungsgesprächen teilzunehmen sowie empfohlene Maßnahmen nach bestem Wissen umzusetzen. Ein unterlassener Zugriff auf Inhalte oder ausbleibende Umsetzung hat keinen Einfluss auf die Vergütungspflicht.
(2) Der VN sorgt ferner auch ohne besondere Aufforderung durch den VG dafür, dass dem VG alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
(3) Ob der VN seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der VN verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und Freigaben mitzuteilen.
(4) Verletzt der VN seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des VG, welche den VG an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan. Darüber hinaus ist der VG berechtigt, dem VN die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Ansprüche des VG aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
(5) Soweit individuelle Termine vereinbart werden, und diese abgesagt werden sollen, hat der VN dies spätestens 5 Kalendertage vor dem Termin anzukündigen. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen entfällt der Anspruch auf eine Nachholung der Leistung.
(6) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der VN selbst verantwortlich.
(7) Die Zugangsdaten für eine gegebenenfalls vom VG bereitgestellte Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Dem VG steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom VN zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu.
(2) Das Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem VN dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des VG unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 8 Haftung
(1) Der VG haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des VG, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der VG für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des VG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der VG, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der VN deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist auf den Wert beschränkt, der dem einfachen Wert der Lieferung entspricht.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des VG.
(5) Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie eine Haftung bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
§ 9 Verjährung
Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des VN gegen den VG verjähren nach zwei Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, wenn dem VG Vorsatz zur Last fällt.
§ 11 Kündigung des Vertragsverhältnisses, höhere Gewalt
(1) Ein Auftrag mit vereinbarter fester Laufzeit endet mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(2) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit oder ein Storno des Coachings sind ausgeschlossen. Unberührt bleibt ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht, über das gesondert im nächsten Paragraph belehrt wird. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
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(3) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mangels Vereinbarung mit einer Frist von vier Wochen, gekündigt wird.
(5) Bei Veranstaltungen entbinden unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs liegende, nicht zu vertretende Ereignisse („höhere Gewalt“) den VG von der Pflicht zur Durchführung der Veranstaltung. Gleiches gilt, wenn Umstände höherer Gewalt bei den Unterbeauftragten des VG eintreten. Höhere Gewalt liegt beispielsweise vor bei Streik oder Aussperrungen, Naturkatastrophen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Terror, Unruhen, Aufstand, Demonstrationen, Pandemie, Versagung oder Verzögerung von öffentlichen Genehmigungen oder anderer vom VG nicht zu vertretenden Umständen.
(6) Im Falle höherer Gewalt kann der VG vom Vertrag zurücktreten oder diesen außerordentlich kündigen, ohne dass dem VN ein Schadensersatzanspruch zusteht. Die Teilnahmegebühr erhält der VN zurück. Des Weiteren behält sich der VG vor, im Falle höherer Gewalt die Veranstaltung oder Teile der Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere bzw. vergleichbare Inhalte, einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern, soweit die Änderungen für den VN unerheblich und/oder zumutbar sind.
(7) Sofern der VN Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Online-Anmeldung, E-Mail, Telefon) zustande kommt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das er vor Vertragsschluss in gesetzlicher Weise belehrt wird.
(8) Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, beginnt der VG mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der VN ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, und der VN bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
§ 12 Widerrufsbelehrung Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SALES CIRCLE LLP, 32 KINBURN STREET, LONDON. ENGLAND SE16 6DW, E-Mail:office@salescircle.pro) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular Verbraucher
An E-Mail: office@salescircle.pro Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf des folgenden Angebots (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 13 Geistiges Eigentum
(1) Alle vom VG im Rahmen des Programms bzw. zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Vortrags- und Veranstaltungsunterlagen und sonstigen Medien sind geistiges Eigentum des VG. Der VN erkennt die ausschließlichen Rechte des VG an den Unterlagen an, unabhängig davon, ob die Unterlagen tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) Der VN darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zur Umsetzung des vertraglich vereinbarten Programms verwenden. Der VN ist nicht berechtigt, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten etc. des VG zu bearbeiten, zu veröffentlichen und zu verwerten.
(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des VG, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
(4) Der VN ist verpflichtet, alle von ihm im Rahmen der Programmdurchführung oder danach veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Musik und sonstige Medien, eigenverantwortlich auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für urheberrechtliche, markenrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte.
(5) Der VG weist darauf hin, dass im Rahmen des Coachings keine Rechtsberatung erfolgt. Die vermittelten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Motivation. Auch wenn im Programm beispielhaft Tools, Plattformen oder Mediennutzung (z. B. zur Gestaltung von Reels) gezeigt werden, übernimmt der VG keinerlei Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung solcher Inhalte durch den VN.
(6) Der VN bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung und Veröffentlichung seiner Inhalte auf Social Media oder anderen Plattformen.
§ 14 Vertraulichkeit und Geheimhaltung, Bild- und Tonaufnahmen
(1) Der VN bewahrt Stillschweigen über alle Tatsachen und Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass der VG ihn von dieser Verpflichtung entbindet. Dies gilt insbesondere auch für gewonnene Tatsachen und Informationen, welche in der Community sowie in Videokonferenzen sowie Seminaren von anderen VN zur Kenntnis gelangen.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des VG.
(3) Der VN willigt unwiderruflich und unentgeltlich ein, dass der VG Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, insbesondere als Veranstaltungsteilnehmer, auch wenn sie über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen und interaktiven Medien zu nutzen, auch in den sozialen Medien und zur Eigenwerbung des VG. Zum Zwecke der Berichterstattung darf der VG Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Online- und Printmedien gestatten, Bild- und Tonaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen aufzunehmen und für die Berichterstattung zu verwenden.
§ 15 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen dem VG und dem VN kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der VN eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der VN den VG entsprechend in Textform informieren.
(2) Der VG ist berechtigt, dem VN Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der VN erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 17 Abwerbeverbot
Der VN verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des jeweiligen Vertrages keine Mitarbeiter des VG sowie etwaiger Subunternehmer des VG aktiv abzuwerben oder dies zu versuchen oder versuchen zu lassen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des VG.
(4) Es gilt das Recht von England und Wales. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen im Land des Sitzes des Verbrauchers bleiben unberührt. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand: Juli 2025